Rechtsprechung
   RG, 13.11.1942 - VII 60/42   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1942,296
RG, 13.11.1942 - VII 60/42 (https://dejure.org/1942,296)
RG, Entscheidung vom 13.11.1942 - VII 60/42 (https://dejure.org/1942,296)
RG, Entscheidung vom 13. November 1942 - VII 60/42 (https://dejure.org/1942,296)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1942,296) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Sind die Anwartschaftsrechte aus einer bedingten Nacherbfolge abtretbar? 2. Zum Begriff der Teilungsanordnung. 3. Welchen Anforderungen muß die Feststellung der Wechselbezüglichkeit der in einem gemeinschaftlichen Testament enthaltenen Bestimmungen genügen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 170, 163
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)

  • BGH, 09.06.1983 - IX ZR 41/82

    Rechtsnatur des Anwartschaftsrechts des Nacherben; Berücksichtigung einer

    Gesamtheit ein Anwartschaftsrecht (RGZ 101, 185; 170, 163 (168); BGHZ 37, 319 (326) = NJW 1962, 1910; Schiedermaier, AcP 139, 144).
  • BGH, 22.01.1986 - IVa ZR 90/84

    Bestimmung der Nacherben; Zulässigkeit eines Auslegungsvertrages

    Dabei kann die Stellung der Beteiligten mit Hilfe entsprechender Erbteilsübertragungen gemäß § 2033 BGB der vereinbarten Rechtslage auch dinglich angenähert werden (vgl. BGH, Urteil vom 12.7.1967 - V ZR 137/64 = LM § 2033 BGB Nr. 8 und RGZ 101, 185, 187; 170, 163, 168); Vereinbarungen dieser Art fallen aber nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts unter § 2385 BGB und bedürfen der notariellen Beurkundung gemäß §§ 2371, 2033 BGB (vgl. RGZ 72, 209; 171, 359, 366; vgl. auch BGH, Urteil vom 22.9.1976 - IV ZR 177/74 - mitgeteilt bei Johannsen, WM 1977, 270).
  • BGH, 16.06.1987 - IVa ZR 74/86

    Voraussetzungen der Zulässigkeit eines gemeinschaftlichen Testaments -

    Wechselbezüglich (korrespektiv) sind Verfügungen, von denen anzunehmen ist, daß die Verfügung des einen nicht ohne die Verfügung des anderen getroffen sein würde (vgl. RGZ 170, 163, 172).

    Das in § 2270 Abs. 1 BGB beschriebene Verhältnis bezieht sich nämlich - was die Revision übersieht - nicht "auf das Testament als solches", sondern immer nur auf darin enthaltene einzelne Verfügungen (vgl. RGZ 170, 163); d.h. aus dem Willen des Erblassers zur gemeinsamen Testierung folgt nicht bereits, daß die von ihm vorgenommene Erbeinsetzung in Abhängigkeit von der Testierung seiner Lebensgefährtin zu seinen Gunsten gewollt war.

  • BGH, 04.07.1962 - V ZR 14/61

    Rechtsstellung des Schlußerben

    Wenn sich die Revision für die Zulässigkeit der Übertragung der Rechtsposition des Schlußerben auf die in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannte Zulässigkeit der Übertragung der Anwartschaft des Nacherben beruft (vgl. RGZ 101, 185; 170, 163; Staudinger/Lehmann a.a.O. § 2033 Rdn. 7; Staudinger/Seybold, BGB 11, Aufl. § 2100 Rdn. 11; Staudinger/Dittmann a.a.O. § 2269 Rdn. 15), so übersieht sie den grundlegenden Unterschied zwischen beiden Fällen: Der Schlußerbe ist Erbe des überlebenden Ehegatten, seine Rechtsposition soll zu Lebzeiten des Erblassers übertragen werden.
  • OLG Koblenz, 13.12.2006 - 2 U 80/06

    Auslegung des § 2270 Abs. 2 BGB zu dem anderen Ehegatten nahe stehenden Personen

    Wechselbezüglich sind Verfügungen, von denen anzunehmen ist, dass die Verfügung des einen nicht ohne die Verfügung des anderen getroffen sein würde (BGH NJW-RR 1987, 1410; RGZ 170, 163, 172; BayObLGZ 1983, 213, 216 f.; BayObLG NJWE-FER 1999, 216).
  • BGH, 08.11.1961 - V ZR 31/60

    Übernahmerecht als Vermächtnis

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Saarbrücken, 17.12.2021 - 5 U 22/21

    Zur Verneinung der Wechselbezüglichkeit der Schlusserbeneinsetzung des

    Dabei ist vor allem zu erforschen, ob die Verfügungen nach dem Willen der Ehegatten zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung voneinander abhängig sein sollten; hierfür können auch Umstände herangezogen werden, die außerhalb des Testaments liegen, wie etwa frühere oder spätere Äußerungen der Erblasser oder ihre Vermögensverhältnisse (RGZ 170, 163, 172; RGZ 116, 148; BayObLG FamRZ 1995, 251, 252; Staudinger/Kanzleiter (2019) BGB § 2270, Rn. 22; Johannsen, in: RGRK, a.a.O., § 2270 Rn. 7).
  • BGH, 22.11.1956 - V BLw 24/56

    Rechtsmittel

    Jeder Miterbe hat das Recht, von den anderen Miterben die Auseinandersetzung entsprechend der Teilungsanordnung zu verlangen (vgl. RGZ 170, 163 [170]; BGB RGRK 10. Aufl. § 2048 Anm. 1).

    Infolgedessen bedarf es im gegenwärtigen Verfahren keiner Stellungnahme zu der Frage, nach welchen Gesichtspunkten Teilungsanordnungen und Vermächtnisse voneinander abzugrenzen sind (vgl. dazu RGZ 170, 163; 171, 362; OGHZ 1, 161 [165]; OLG Hamburg MDR 1950, 420 [OLG Hamburg 20.04.1950 - 3 U 133/49]).

  • FG Baden-Württemberg, 19.11.1999 - 9 K 249/97

    Bewertung eines Übernahmerechts an einem Grundstück bei der Erbschaftsteuer

    Für die Annahme eines Vorausvermächtnisses spricht, daß der vom Erblasser festgelegte Übernahmepreis lediglich 80 v.H. des Verkehrswerts betragen sollte (vgl. in diesem Zusammenhang: Emmerich, Juristische Schulung -JUS- 1962, 269, 271 rechte Spalte; Benk, Mitteilungen der Rheinischen Notarkammer, MittRh NotK 1979, 53, 58 zu D. und zu D. II. 3.d. - S. 60, 61 - Urteil des Reichsgerichts -RG- vom 13. November 1942 VII 60/42, RGZ 170, 163, 171), so daß nach der Überzeugung des Senats eine bewußte Zuwendung des Erblassers in Höhe der Differenz angenommen werden kann (Emmerich, JUS 1962, 269, 271).
  • BGH, 05.10.1954 - V BLw 17/54

    Rechtsmittel

    Bei dieser der gesetzlichen Vermutung des § 2049 BGB entsprechenden Regelung des Erblassers handelt es sich nicht um ein Vermächtnis, sondern um eine reine Teilungsordnung (vgl. RGZ 170, 163 [171]).
  • BayObLG, 29.04.1982 - BReg. 1 Z 11/82

    Anforderungen an eine gemeinschaftliches Testament; Bestimmung eines gemeinsamen

  • BayObLG, 11.04.1980 - BReg. 1 Z 20/80

    Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Testaments; Zusammenfassung zweier

  • BGH, 23.03.1960 - V ZR 14/59

    Auslegung einer Bestimmung in einem Erbvertrag als Teilungsanordnung oder als

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht